AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

aude GmbH bietet über das Internet Produkte für den Umweltschutz und Arbeitssicherheit zum Kauf an.

Die nachfolgenden AGB sind für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax, eMail und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung gültig.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Privatkunden werden nicht beliefert.

Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.    

1. Allgemeines

I. Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller gelten. Abweichenden Vorschriften oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners widerspricht aude GmbH hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von aude GmbH. Mit der Bestätigung der AGB in unserem Verbundpartner Online-Shop erkennen Sie diese als rechtsverbindlich an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

II. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

III. Gewerbliche Abnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handeln.

IV. aude GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingangs gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

2. Angebote

I. Die Präsentationen von Waren im Katalog oder Internet stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von aude GmbH dar. Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Unsere Angebote sind unverbindlich (Grundsatz der invitatio ad offerendum).

II. Der Vertrag zwischen dem Kunden und aude GmbH kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch aude GmbH zustande. Eine Bestätigung des Bestelleinganges stellt noch keine Annahme dar. Im Fall der Annahme versendet aude GmbH eine Auftragsbestätigung per eMail, Fax oder Post. Das Absenden der bestellten Ware an den Kunden steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

III. Die Angebote sind freibleibend im Hinblick auf etwaige technische Änderungen sowie sonstigen Änderungen, z.B. in der Form, in der Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen verwendeten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maßangaben, Saugleistungen, Leistungsbeschreibungen etc. sind branchenübliche Näherungswerte und gelten daher nicht als verbindlich.

IV. Der jeweilige Online-Katalog, bzw. die jeweiligen Inhalte der aude Webseite und der Verbundpartner Online-Shop verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung

I. Alle unsere Preise im Verbundpartner Online-Shop verstehen sich grundsätzlich brutto (inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer); in der Händlerpreisliste sind die Preise netto ausgewiesen. Wenn nicht anders vermerkt, sind die Preise ab Werk.

II. Der Kaufpreis ist innerhalb von den angegebenen Zahlungszielen, die dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden, porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei aude GmbH, bzw. bei dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner. Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Bei Überweisungen ist der angegebene Verwendungszweck  anzugeben.

III. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug  des Bestellers sind auch alle offenstehenden, noch nicht  fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nicht entgegengenommen.

IV. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von aude GmbH. Es bleibt aude GmbH vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager Troisdorf zu Lasten des Kunden.

V. Nachweisbare Erhöhungen der Rohstoffpreise, bzw. der Konditionen unserer Vorlieferanten um mehr als 5 %, berechtigen uns zur Nachberechnung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferzeiten

I. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die angegebenen Lieferzeiten werden wir nach Möglichkeit einhalten. In der Auftragsbestätigung gemachte Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich und verstehen sich auch nur als Übergabetermin an den Frachtführer.

II. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäß Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

III. Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haftet aude GmbH nicht) kommt innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich aude GmbH um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von aude GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

IV. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder des Zulieferers, so kann sowohl aude GmbH als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.

V.Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der aude GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im übrigen haften wir nicht.

5. Rücktritt/Rückgaberecht

I. Wir werden von unseren Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen. Gleiches gilt, wenn der Besteller mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

II. aude GmbH garantiert für nicht benutzte bzw. versiegelte Ware ein Rück-gaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit der aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner in Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie für Sonderbestellungen und auf Wunsch erstellte Sonderanfertigungen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch aude GmbH auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

I. aude GmbH gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

II. Beim Eintreffen muss der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit untersuchen.

III. Im Falle offener Mängel müssen diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins eingeschickt werden. Vor Rücksendung muss sich der Kunde mit der aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner in Schriftform (eMail, Fax, Post) in Verbindung setzen, um die Rücklieferungsadresse abzustimmen. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. aude GmbH hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Die Gewährleistung gilt für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir kontrahieren ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, soweit wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit es sich bei unserem Vertragspartner um einen Kaufmann oder ein Unternehmen handelt, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Vertragspartner.

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von aude GmbH oder dem rechnungsausstellenden  aude Handelspartner. Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an aude GmbH oder an den rechnungsausstellenden aude Handelspartner ab. Der Käufer ist verpflichtet auf Verlangen dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner unverzüglich umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte hinzuweisen, sowie die zur Intervention von aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention von aude GmbH bzw. dem rechnungs-ausstellenden aude Handelspartner entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

II. aude GmbH oder der rechnungsausstellende aude Handelspartner ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kannaude GmbH oder der rechnungsausstellende aude Handelspartner Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszins verlangen (§288 Abs. II BGB).

III. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde aude GmbH bzw. den rechnungsausstellenden aude Handelspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

IV. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner in Höhe des vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. aude GmbH bzw. der rechnungsausstellende aude Handelspartner wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

V. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für aude Handel und Beratungs GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache / an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt aude GmbH bzw. der rechnungsausstellende aude Handelspartner das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner verwahrt.

9. Datenspeicherung

Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht aude GmbH darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung nur an jeweils mit der Abwicklung, Auslieferung und / oder Abrechnung beauftragten Unternehmen weitergegeben.

10. Beweismittel und höhere Gewalt

I. Soweit Daten in elektronischer Form bei aude GmbH bzw. dem rechnungsausstellenden aude Handelspartner gespeichert sind, gelten sie als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Vertragsvereinbarungen, Datenübertragungen und ausgeführten Zahlungen.

II. Wenn aude GmbH die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie zum Beispiel Krieg oder Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist aude GmbH von der Leistungspflicht befreit, solange die Behinderung andauert. Ist aude GmbH die Ausführung der Bestellung länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunde im übrigen nicht zu.

11. Freistellungsklausel ElektroGesetz

Alle von der aude GmbH gelieferten Elekrogeräte und elektronischen Anbauteile unterliegen in vollem Umfang dem deutschen ElektroG (RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, WEEE-Richtlinie 2012/19/EU). Im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Rücknahmepflicht der Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird Folgendes festgelegt:

I. Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Kunde stellt den Lieferanten von der Verpflichtungen nach §19 Abs. 1 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

II. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen.

Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

12. Schlussbestimmungen

I. Erfüllungsort ist Troisdorf, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Freiburg i.Br. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

II. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der unwirksamen bzw. der lückenhaften Regelung tritt das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

III. Kopieren, Nachdrucken oder Vervielfältigung dieser AGB, gleich welcher Form, ist (auch auszugsweise) nur mit Genehmigung von aude GmbH zulässig.

Stand August 2017